Wie funktioniert die vereinfachte GmbH-Gründung?

  1. Die vereinfachte GmbH-Gründung wird ab 01.01.2018 möglich sein.
  2. Im Zuge des jüngst im Nationalrat beschlossenen Deregulierungsgesetzes 2017 wurden, praktisch wichtige, Neuregelungen eingeführt. Eine Einpersonen-GmbH soll danach gegründet werden können, ohne dass es eines Notariatsaktes bedarf. Auch auf die notarielle Beglaubigung der Firmenbuchanmeldung soll verzichtet werden. Voraussetzung ist, dass der Gesellschafter auch der einzige Geschäftsführer ist und der Gesellschaftsvertrag einer Mustersatzung entspricht.
  3. Was bislang die Notare geleistet haben, wird teilweise an die Banken delegiert. Der Gründer soll sich dort identifizieren und seine Musterzeichnungen abgeben. Die Bank prüft die Identität (was sie freilich schon jetzt zur Verhinderung der Geldwäsche tun muss) und leitet die Daten ans Firmenbuchgericht weiter. Die Anmeldung zum Firmenbuch soll wie die Errichtungserklärung in elektronischer Form erfolgen, und zwar so, dass die Identität des Gesellschafters zweifelsfrei festgestellt werden kann. Wie das genau zu geschehen hat, soll erst eine Verordnung des Justizministers festlegen; es soll aber insbesondere über die sog. Handysignatur erfolgen können.
  4. Anwendungsbereich für Start-ups: Start-ups werden nur selten von einer Person allein gegründet; hinter einem Start-up stehen oft mehrere Personen, deren Interessen von Anfang an im Gesellschaftsvertrag abgebildet werden sollten. Gleichzeitig ist bei einem positiven Geschäftsverlauf des Start-ups zu erwarten, dass Investoren – früher oder später – mit an Bord geholt werden (sollen). Spätestens beim Einstieg eines Investors ist der Gesellschaftsvertrag einer Standard-GmbH keinesfalls mehr adäquat, sodass die Ersparnis im Rahmen der vereinfachten Gründung (wohl recht rasch) wieder verpufft. Außerdem wird die Verhandlungsposition des Gesellschafters zu diesem Zeitpunkt für Änderungen des Gesellschaftsvertrags schlechter sein, als wenn bereits ein durchstrukturierter und professionell durchdachter Gesellschaftsvertrag vorliegt.