Ist eine GmbH-Gründung ohne Bankkonto möglich?
- Eine weitere bedeutsame Neuerung wurde in § 10 Abs 2 und 3 GmbHG umgesetzt: Bisher war für die Gründung einer österreichischen GmbH zwingend die Eröffnung eines Bankkontos bei einem österreichischen Kreditinstitut erforderlich, auf dem die Stammeinlage einzuzahlen war. Nunmehr steht es den Gründern einer jeden GmbH frei, die Stammeinlage vor der Gründung auf ein Anderkonto des beurkundenden Notars einzuzahlen. Die für die Anmeldung der Gesellschaft zum Firmenbuch erforderliche Bankbestätigung wird ebenfalls vom Notar ausgestellt. Nach erfolgter Eintragung der Gesellschaft im Firmenbuch wird der entsprechende Betrag vom Notar an die Gesellschaft weitergeleitet.
- Gerade für ausländische Gründer stellt die Kontoeröffnung in der Praxis bisweilen ein Hindernis dar, weil die KYC-Prüfungen vergleichsweise viel Zeit in Anspruch nehmen und Firmenbuchgerichte Bankbestätigungen von ausländischen Banken regelmäßig (unionsrechtswidrig) nicht akzeptieren. Deshalb ist diese Neuregelung insbesondere im Sinne einer Beschleunigung des Gründungsvorganges sehr zu begrüßen.